| Tipps zum Thema Gebrauchtfahrzeugkauf |
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Wenn Sie die folgende Checkliste berücksichtigen, sollte der nächste Kauf Ihres gebrauchten PKW auf sicheren Beinen stehen!
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1. Probefahrt 2. Lack 3. Elektrik 4. Bremsen 5. Schaltung/Lenkung/Reifen 6. Karosserie Wie gut schließen die Türen, Kofferraum und Motorhaube? Klopfen Sie die Karosserie ab. Läßt sich das Schiebedach öffnen? Sind die Türdichtungen in Ordnung? Heben Sie die Matten im Innenraum- und Kofferraum an, um zu sehen, ob Feuchtigkeit eindringt. Lassen sich die Außenspiegel leicht verstellen oder sind sie eingerostet? Ist der Auspuff fest montiert? Sind die Reflektoren der Lampen blind oder verrostet? Wippen Sie den Wagen an den Enden. Läßt er sich zu leicht schaukeln oder wippt er lange nach, sind vielleicht die Stoßdämpfer defekt. 7. Motorraum 8. Innenraum 9. Fahrzeugschein/-Brief 10. Wartungsheft 11. Unfallschäden 12. Sonstiges |
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Weitere wichtige Hinweise für den Käufer: |
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Verlangen Sie eine Prüfung des Wagens durch einen Sachverständigen und lassen Sie sich den Prüfbericht vorlegen. Melden Sie den Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle
um. Sie brauchen dazu: Wenn Sie nicht selber zur Zulassungsstelle fahren, müssen Sie dem Beauftragten, der ebenfalls Personalausweis oder Reisepaß mitbringen muß, außerdem eine Vollmacht mitgeben. |
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Das Zentralregister www.KFZSachverstaendige.com wünscht Ihnen eine gute Fahrt! |
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Weitere wichtige Hinweise für den Verkäufer: |
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Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf noch von einem Sachverständigen prüfen. Mit Prüfbericht ist der Gebrauchtwagen in der Regel besser verkäuflich. Achten Sie darauf, daß der Käufer voll geschäftsfähig ist, also bereits 18 Jahre alt ist. Prüfen Sie ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden des Kfz, insbesondere über Unfälle. Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können. Händigen Sie dem Käufer den Fahrzeugbrief erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist. Schicken Sie eine Verkaufsmeldungen sobald als möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft ab. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über. Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentümerübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben worden ist. Genaue Angaben im Kaufvertrag helfen beim Nachweis über Datum und Uhrzeit des Verkaufs. |
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Das Zentralregister www.KFZSachverstaendige.com wünscht Ihnen viel Erfolg beim PKW-Verkauf!
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| Interessante Links zum Thema: |
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Internet-Adresse
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Merkmale, Besonderheiten
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| www.ADAC.de | Technische Prüfung, Musterkaufverträge |
| www.audatex.de | EDV-Gebrauchtfahrzeugbewertung für PKW und Motorrad |
| www.motorradonline.de | Reportage: Motorrad gebraucht gekauft |
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