Tipps zum Thema Gebrauchtfahrzeugkauf

Wenn Sie die folgende Checkliste berücksichtigen, sollte der nächste Kauf Ihres gebrauchten PKW auf sicheren Beinen stehen!

 

1. Probefahrt
Machen Sie immer eine Probefahrt, und achten Sie dabei auf Fremdgeräusche wie: Antriebswelle, Radlager, Differential, Auspuff, Achsaufhängungen etc. Springt der Wagen gut an? Wie klingt der Motor?

2. Lack
Fragen Sie bei frisch lackierten Stellen nach dem Grund. Ist der Wagen komplett neu lackiert oder glänzt der Unterboden in einem frischen Schwarz, ist besondere Vorsicht geboten!

3. Elektrik
Überprüfen Sie Licht, Blinker, Scheibenwischer, Schiebedach etc. auf einwandfreie Funktionalität. Ist die Batterie in einem guten Zustand?

4. Bremsen
Machen Sie eine Bremsprobe. Verzieht der Wagen, sprechen die Bremsen gut oder erst sehr spät an? Bremsflüssigkeit? Funktioniert die Handbremse?

5. Schaltung/Lenkung/Reifen
Läßt sich der Wagen leicht schalten? Stellen Sie fest, wieviel Spiel das Lenkrad hat und ob es beim Fahren vibriert (z. B. Unwucht oder defekte Reifen). Sind Lenkrad/Schaltknüppel abgegriffen ("blank"), läßt dieses auf eine hohe Laufleistung schließen. Sind die Reifen gleichmäßig abgefahren? Wenn nein, ist meistens die Spur verzogen. Messen Sie die Profil-Tiefe (min. 3 mm).

6. Karosserie Wie gut schließen die Türen, Kofferraum und Motorhaube? Klopfen Sie die Karosserie ab. Läßt sich das Schiebedach öffnen? Sind die Türdichtungen in Ordnung? Heben Sie die Matten im Innenraum- und Kofferraum an, um zu sehen, ob Feuchtigkeit eindringt. Lassen sich die Außenspiegel leicht verstellen oder sind sie eingerostet? Ist der Auspuff fest montiert? Sind die Reflektoren der Lampen blind oder verrostet? Wippen Sie den Wagen an den Enden. Läßt er sich zu leicht schaukeln oder wippt er lange nach, sind vielleicht die Stoßdämpfer defekt.

7. Motorraum
Sind Kühler und Schläuche dicht? Bei Öllachen von einem Kauf Abstand nehmen! Wurden kürzlich eine Motorwäsche gemacht, ist Vorsicht geboten!

8. Innenraum
Ist der Fahrersitz durchgesessen? Wenn ja, läßt dies auf eine hohe Betriebsstundenzahl (Kilometer-Leistung) schließen. In welchem Zustand sind die Polster? Können Sie die Sitze noch verstellen? Lassen sich die Gurte einwandfrei abrollen, und sind die Gurtschlösser in Ordnung? Lassen sich die Fenster problemlos herauf- und herunterkurbeln? Sind Wasserflecken am Fahrzeughimmel zu sehen?

9. Fahrzeugschein/-Brief
Stimmen die Eintragungen im Schein und Brief überein? Der Fahrzeugbrief gibt Ihnen Auskunft über die Anzahl der Vorbesitzer und wie schnell diese gewechselt haben. Bei Kurzeintragungen ist besondere Vorsicht geboten. Überprüfen Sie anhand der Papiere, ob der Verkäufer auch der letzte Fahrzeughalter ist - wenn nicht, unbedingt Vollmacht zeigen lassen! Stimmt die Fahrzeugnummer? Sind die Reifengröße und nachträglich eingebaute Extras in den Papieren vermerkt?

10. Wartungsheft
Lassen Sie sich das Wartungsheft zeigen. Wurden alle Inspektionen regelmäßig durchgeführt? Wann ist der nächste TÜV, die nächste ASU fällig? Fragen Sie den Verkäufer nach der Gesamtkilometerleistung, denn die Tachoangaben können von dieser abweichen.

11. Unfallschäden
Wenn Sie Unfallschäden am Fahrzeug entdecken, fragen Sie sofort nach, welche Schäden aufgetreten sind, und wo und wie sie repariert wurden. Wenn sie von einer Fachwerkstatt behoben wurden, Belege zeigen lassen! Nehmen Sie Zusicherungen des Verkäufers (z. B. "unfallfrei") in den Vertrag auf.

12. Sonstiges
Sind Reserverad, Wagenheber, Warndreieck und Verbandskasten im Wagen? Wenn ja, Zustand prüfen. Informieren Sie sich vorher über die Preise angebotener Fahrzeuge mit identischer Ausführung (z. B. Schwacke-Liste, DAT, Tageszeitung etc.).

 

Weitere wichtige Hinweise für den Käufer:

Verlangen Sie eine Prüfung des Wagens durch einen Sachverständigen und lassen Sie sich den Prüfbericht vorlegen.

Melden Sie den Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Sie brauchen dazu:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen statt dessen Stillegungsbescheinigung)
- ASU-Bescheinigung (Bescheinigung über die Abgasuntersuchung)
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung

Wenn Sie nicht selber zur Zulassungsstelle fahren, müssen Sie dem Beauftragten, der ebenfalls Personalausweis oder Reisepaß mitbringen muß, außerdem eine Vollmacht mitgeben.

 

Das Zentralregister www.KFZSachverstaendige.com wünscht Ihnen eine gute Fahrt!

 

 

Weitere wichtige Hinweise für den Verkäufer:

Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf noch von einem Sachverständigen prüfen. Mit Prüfbericht ist der Gebrauchtwagen in der Regel besser verkäuflich.

Achten Sie darauf, daß der Käufer voll geschäftsfähig ist, also bereits 18 Jahre alt ist. Prüfen Sie ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden des Kfz, insbesondere über Unfälle.

Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können.

Händigen Sie dem Käufer den Fahrzeugbrief erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

Schicken Sie eine Verkaufsmeldungen sobald als möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft ab.

Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über. Schon mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentümerübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben worden ist. Genaue Angaben im Kaufvertrag helfen beim Nachweis über Datum und Uhrzeit des Verkaufs.

 

Das Zentralregister www.KFZSachverstaendige.com wünscht Ihnen viel Erfolg beim PKW-Verkauf!

 

 

Interessante Links zum Thema:
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www.audatex.de EDV-Gebrauchtfahrzeugbewertung für PKW und Motorrad
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